Zum 01. August 2021 ist eine zeitlich befristete Abordnung einer Lehrkraft aus dem Schuldienst an die UDE möglich. Zur Förderung der Fachdidaktik werden qualifizierte Lehrkräfte an die Hochschulen abgeordnet. Sie sollen über fundierte Praxiserfahrungen verfügen und die Fähigkeit und Bereitschaft zu Forschungsvorhaben in der Fachdidaktik oder Bildungswissenschaft sowie Erfahrungen in der Lehr- und Lernforschung haben (vgl. Erlass des Schulministeriums vom 17. Oktober 2000).
Das Verfahren zur Abordnung sieht vor, dass dem ZLB ein Qualifizierungsvorhaben – in Anlehnung an die Strukturierung von Forschungsanträgen – vorgelegt wird. Die abzuordnende Lehrkraft qualifiziert sich also während der Zeit ihrer Abordnung – in der Regel vier Jahre – wissenschaftlich weiter und wird dabei von einer Hochschullehrer*in betreut.
Orientierung am Leitbild Inklusion
Das Vorhaben soll thematisch zur inklusionsorientierten Weiterentwicklung der Lehramtsstudiengänge an der UDE passen. Gewünscht ist dabei eine Orientierung am Leitbild Inklusion der UDE. Des Weiteren wird bei der abzuordnenden Person das Interesse an einer Weiterqualifikation im Bereich „Deutsch als Zweitsprache“ vorausgesetzt, „… da die Fähigkeit und Qualifikation zur durchgängigen Sprachbildung aus Sicht des Schulministeriums gefördert werden soll“ (vgl. Erlass des Schulministeriums vom 17. August 2016).
Der Projektantrag muss bis zum 17. Januar 2021 im ZLB eingereicht werden. Die eingegangenen Anträge werden anschließend von (externen) Peers begutachtet und es wird gegenüber dem Ministerium für Schule und Bildung NRW (MSB) eine Empfehlung zur Vorhabenförderung ausgesprochen. Die endgültige Entscheidung über die Bewilligung des Antrags trifft die zuständige Bezirksregierung im Benehmen mit der Schulleitung der Stammschule der abzuordnenden Lehrkraft.
Details zur Abordnung von Lehrkräften sind auf der ZLB-Website nachzulesen.
Ansprechpartner: