Umsetzung des Masernschutzgesetzes im Schulbereich, gültig ab 01. März 2020

Das Berufsfeldpraktikum (BFP) ist Bestandteil Ihres Bachelor-Lehramtsstudiums mit Lehramtsoption gemäß Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016*). Es soll Ihnen berufliche Perspektiven in außerschulischen Tätigkeitsbereichen eröffnen. Das BFP findet im vierten oder fünften Semester des Bachelor-Studiums statt und hat einen Umfang von vier Wochen oder 80 Zeitstunden.

  • Sie absolvieren das BFP in einem Ihrer Fächer/Lernbereiche.
  • Das BFP ist in das Praxismodul Berufsfeld eingebettet und wird von den Fakultäten verantwortet.
  • Das Praxismodul Berufsfeld umfasst neben dem BFP – in Abhängigkeit von der ausrichtenden Fakultät – eine vorbereitende oder begleitende fachdidaktische Lehrveranstaltung. Entsprechende Hinweise zur Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen finden Sie auf den Seiten der verantwortlichen Fakultät oder im LSF.
  • Sie absolvieren das BFP in der Regel an einer außerschulischen bildungsorientierten Einrichtung.
  • Ihre Praktikumseinrichtung teilen Sie dem Praktikumsbüro im ZLB online über das ZLB-Anmeldeportal mit.

Das BFP ermöglicht Ihnen, Erfahrungen in außerschulischen Bildungseinrichtungen zu sammeln:

  • Sie können die Vermittlungsarbeit in Institutionen oder Unternehmen ansatzweise erproben.
  • Sie bekommen konkrete berufliche Optionen und Perspektiven außerhalb des Schuldienstes eröffnet.
  • Sie gewinnen Einblicke in die für den Lehrberuf relevanten außerschulischen Tätigkeitsfelder.
  • Das BFP hilft Ihnen, Ihre Praktikumserfahrungen vor dem Hintergrund Ihrer Studienwahl zu reflektieren und Entscheidungen für Ihre weitere Studien- und Berufswahl zu treffen.

Die Voraussetzungen für das Absolvieren des BFPs, die Durchführung und die zu erbringenden Prüfungsleistungen sind in den aktuellen Fachprüfungsordnungen für Bachelor-Studiengänge der jeweiligen Fakultäten geregelt.

Sie absolvieren das BFP in einem Ihrer studierten Fächer/Lernbereiche. Dort belegen Sie auch die vorbereitende oder begleitende fachdidaktische Lehrveranstaltung. Die eigentliche Praxisphase findet im Block oder semesterbegleitend statt. Mögliche Praktikumseinrichtungen sind bildungsorientierte Einrichtungen wie zum Beispiel Weiterbildungsinstitute, Beratungsstellen, Museen oder Universitäten. Bitte informieren Sie sich in Ihrer Fakultät, zum Beispiel bei der Fachstudienberatung, über alle möglichen Optionen.

Die Bescheinigung über die Anwesenheit in der Praktikumseinrichtung müssen Sie dem/der Dozierenden der Begleitveranstaltung vorlegen. Ein Formular für den Nachweis des Berufsfeldpraktikums finden Sie im Downloadbereich.

Weiteres regelt die Praktikumsordnung der Bachelorstudiengänge für Lehrämter der Universität Duisburg-Essen.

Sie melden sich zunächst für eine vorbereitende oder begleitende Lehrveranstaltung in einem der studierten Fächer/Lernbereiche an. Entsprechend ausgewiesene Veranstaltungen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie im LSF. Sie suchen sich selbstständig eine Praktikumseinrichtung, sofern diese durch die Lehrveranstaltung nicht vorgegeben ist.

Anschließend teilen Sie Ihre Praktikumseinrichtung dem Praktikumsbüro online über das ZLB-Anmeldeportal unter Angabe des Faches/Lernbereichs und der selbst gesuchten Praktikumseinrichtung mit.

Ansprechpartnerinnen

Annika Rating

Angelika Sailer

* Zur besseren Unterscheidbarkeit und Auffindbarkeit der Informationen verwenden wir auf diesen Seiten die Begriffe LABG 2009 und LABG 2016. Juristisch gibt es nur das LABG 2009 und das LABG 2009 in der geänderten Fassung von 2016.