Die Lehrerausbildung ist in zwei Phasen gegliedert. Die erste Phase besteht aus der universitären Ausbildung an den Hochschulen, die zweite Phase aus dem Vorbereitungsdienst (Referendariat). Den Vorbereitungsdienst absolvieren Sie an Schulen und Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL). Er hat insgesamt einen Umfang von 18 Monaten und endet mit einer Staatsexamensprüfung. Die Gesamtverantwortung für die schulpraktische Ausbildung im Vorbereitungsdienst tragen die jeweils zuständigen ZfsL.

  • Der Vorbereitungsdienst ist kein Bestandteil des Studiums und liegt in staatlicher Verantwortung.
  • Über die Homepage des Bewerbungsportals SEVON melden Sie sich zum Vorbereitungsdienst an. Dort finden Sie auch die Bewerbungsfristen und alle weiteren erforderlichen Informationen.
  • Regelmäßiger Einstellungstermin in den Vorbereitungsdienst ist jeweils der 01. Mai eines Jahres. Darüber hinaus kann der 01. November als zusätzlicher Einstellungstermin angeboten werden. Über die Einrichtung dieses Zusatztermins wird jährlich neu entschieden. Die Termine werden auf dem Bewerbungsportal SEVON bekannt gegeben.
  • Das ZLB organisiert regelmäßig eine Informationsveranstaltung zum Vorbereitungsdienst. Die Einladungen zur Veranstaltung werden im Vorfeld per E-Mail an die Studierenden verschickt, außerdem werden die Termine auf der ZLB-Website und via Facebook, Twitter und Instagram bekanntgegeben.

Der Vorbereitungsdienst soll Sie auf Ihre spätere berufliche Tätigkeit an Schulen vorbereiten, wobei im Gegensatz zur ersten Phase der Lehrerausbildung hier die praktische Ausbildung stärker im Vordergrund steht. Die gesamte Ausbildung im Vorbereitungsdienst findet an den Schulen und den ZfsL statt. Sie soll zum systematischen Aufbau von Kompetenzen, die Sie für alle relevanten Handlungsfelder des Lehrberufs benötigen, beitragen.

Im Verlauf der Ausbildung werden Sie unterschiedliche Jahrgangsstufen kennen lernen und Hospitationen sowie selbstständigen Unterricht durchführen. Sie werden in Ihrem Unterricht von Ihren Seminarausbilder*innen besucht. In der Regel finden während der gesamten Ausbildungszeit zehn Unterrichtsbesuche statt.

Um in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt eintreten zu können, müssen Sie

  • Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ernennung zur Beamt*in erfüllen (siehe Landesbeamtengesetz).
  • Den Abschluss Master of Education gemäß LABG 2009 erworben oder die erste Staatsprüfung für das angestrebte Lehramt bestanden haben, oder
  • Eine Prüfung bestanden haben, die für den Zugang zum Vorbereitungsdienst zum angestrebten Lehramt als gleichwertig geeignet anerkannt worden ist.
  • Im Zweifelsfall die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse nachweisen (siehe Ordnung des Vorbereitungsdienstes).
  • Während des Vorbereitungsdienstes werden Sie in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen. Das Beamtenverhältnis endet, nachdem das Prüfungsergebnis über die bestandene beziehungsweise endgültig nicht bestandene Staatsprüfung bekannt gegeben worden ist. Unter besonderen Umständen kann auch eine vorzeitige Entlassung aus dem Beamtenverhältnis erfolgen (siehe Einstellung in den Vorbereitungsdienst – Hinweise für Bewerber*innen).

Im Bewerbungsverfahren werden zunächst Bewerber*innen mit schwerwiegenden sozialen Gesichtspunkten anhand sogenannter Sozialpunkte dem gewünschten Ausbildungsstandort zugewiesen. Sozialpunkte werden zum Beispiel für die folgenden sozialen Kriterien vergeben:

  • Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft (3 Punkte)
  • Alleinige Verantwortung für einen anerkannten Pflegefall (12 Punkte).
  • Mitbetreuung eines Pflegefalls (4 Punkte)
  • Alleinstehende Person mit minderjährigem Kind im eigenen Haushalt (9 Punkte)
  • Schwerbehinderung, je nach Grad der Behinderung (GdB) (5-10 Punkte)
  • Mitgliedschaft in einer gewählten Vertretung kommunaler Gebietskörperschaften (zum Beispiel Ratsmandat bei einer Kommune) (9 Punkte)
  • Eine Gesamtübersicht über alle sozialen Kriterien und die jeweilige Anzahl der anzuerkennenden Sozialpunkte finden Sie im das Bewerbungsportal SEVON.