Die Verwendung einer bewussten und sensiblen Sprache bedeutet nicht nur die Sichtbarmachung von Frauen* in der Sprache, sondern auch von allen Menschen, die sich nicht in das binäre Geschlechtersystem einordnen können oder wollen.

In einem gemeinsamen Workshop, der auf Einladung des ZLB-Gleichstellungsteams am 12. November 2019 stattfand, verständigten sich die Mitarbeiter*innen und die Leitung des ZLB auf die grundsätzliche Verwendung einer genderneutralen Sprache und Schreibweise. Falls dies nicht möglich ist, wird der Genderstar (*) benutzt. Der Genderstar bringt sowohl weibliche und männliche als auch nicht-binäre Geschlechtsidentitäten zum Ausdruck.

Der ZLB-Leitfaden zu Rechtschreibung und Schreibweisen wurde in Absprache mit den zuständigen Stellen der UDE entsprechend angepasst und wird ab sofort umgesetzt. Die im ZLB-Leitfaden festgelegte Regelung gilt so lange, bis es einen einheitlichen Leitfaden zur gendergerechten Schreibweise der UDE gibt.