Finden sexuelle Gewalt und Diskriminierung an Hochschulen statt, so kommt als weitere Problematik häufig ein bestehendes Abhängigkeitsverhältnis oder ein hierarchisches Gefälle hinzu, das es den Betroffenen noch schwerer macht, sich gegen sexuell konnotierte Worte, Gesten oder Handlungen zu wehren.

Die Universität Duisburg-Essen hat sich im Rahmenplan zur Gleichstellung von Frauen und Männern verpflichtet, sich eine Richtlinie gegen sexualisierte Diskriminierung und Gewalt zu geben. Die stellv. Gleichstellungsbeauftragte aus der Gruppe der Studierenden hat die Richtlinie der UDE und die Ansprechpersonen in einem Flyer speziell für Studierende zusammengefasst, da sich diese als „Nichtbeschäftigte“ in einer rechtlichen Grauzone befinden und nicht ausreichend vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erfasst werden.

Mitarbeiter*innen und Studierende die von sexualisierter Diskriminierung, Belästigung und/oder Gewalt innerhalb der Hochschule betroffen sind, können sich jederzeit an die Gleichstellungsbeauftragte der UDE oder die Sozialen Ansprechpartner (SozAP) der UDE wenden.