Zum 01. August 2020 ist die zeitlich befristete Abordnung von Lehrerinnen und Lehrern aus dem Schuldienst an die UDE möglich. Das Verfahren zur Abordnung sieht vor, dass Professorinnen oder Professoren ein Qualifizierungsvorhaben für eine abzuordnende Lehrkraft skizzieren. Die im ZLB eingegangenen Anträge werden von externen Peers begutachtet. Basierend auf den vergleichenden Gutachten wird gegenüber dem Ministerium für Schule und Bildung NRW (MSB) und der Bezirksregierung Düsseldorf eine Empfehlung zur Vorhabenförderung ausgesprochen.

Das MSB veröffentlicht im Stellenportal STELLA voraussichtlich ab Februar 2020 die Stellenausschreibung. Die Auswahl der Bewerber/-innen obliegt dann der/dem Antragsteller/-in. Die abzuordnende Lehrkraft qualifiziert sich während der Zeit ihrer Abordnung wissenschaftlich weiter und wird dabei von der antragstellenden Hochschullehrerin bzw. dem antragstellenden Hochschullehrer betreut.

Orientierung am Leitbild Inklusion

Das Vorhaben soll thematisch zur inklusionsorientierten Weiterentwicklung der Lehramtsstudiengänge an der UDE passen. Gewünscht ist dabei eine Orientierung am Leitbild Inklusion der UDE. Des Weiteren wird bei der abzuordnenden Person das Interesse an einer Weiterqualifikation im Bereich „Deutsch als Zweitsprache“ vorausgesetzt, „…da die Fähigkeit und Qualifikation zur durchgängigen Sprachbildung aus Sicht des Schulministeriums gefördert werden soll“ (vgl. Erlass des Schulministeriums vom 17.08.2016).

Der Projektantrag muss bis zum 01. Dezember 2019 im ZLB eingereicht werden. Die eingegangenen Anträge werden anschließend von (externen) Peers begutachtet und es wird gegenüber dem Ministerium für Schule und Bildung NRW (MSB) eine Empfehlung zur Vorhabenförderung ausgesprochen. Die endgültige Entscheidung über die Bewilligung des Antrags trifft das MSB.

Details zur Abordnung von Lehrkräften sind auf der ZLB-Website nachzulesen.

Ansprechpartnerin:

Dr. Anja Pitton