An der UDE ist zum 01. Februar 2022 die zeitlich befristete Abordnung einer Lehrkraft aus dem Schuldienst an die Universität möglich. Das Verfahren zur Abordnung sieht vor, dass eine Professor*in dem ZLB ein entsprechend formuliertes Qualifizierungsvorhaben vorlegt. Ein solcher Projektantrag beinhaltet, dass sich die abzuordnende Lehrer*in an der Universität wissenschaftlich (weiter-)qualifiziert und von einer Hochschullehrer*in wissenschaftlich betreut wird. Das Antragsverfahren ist auf der ZLB-Website beschrieben.
Das Qualifizierungsvorhaben soll eine Passung zur inklusionsorientierten Weiterentwicklung der Lehramtsstudiengänge an der UDE aufweisen. Die Antragsteller*in sollte sich hierbei am Leitbild Inklusion (2018) der UDE orientieren. Des Weiteren wird bei jeder abzuordnenden Person das Interesse an einer Weiterqualifikation im Bereich Deutsch als Zweitsprache vorausgesetzt, „…da die Fähigkeit und Qualifikation zur durchgängigen Sprachbildung aus Sicht des Schulministeriums gefördert werden soll“ (vgl. Erlass des Schulministeriums vom 17. August 2016).
Der Projektantrag muss bis zum 01. September 2021 im ZLB eingegangen sein.
Die eingegangenen Anträge werden von (externen) Peers begutachtet. Anschließend wird das ZLB gegenüber dem Ministerium für Schule und Bildung, das die endgültige Entscheidung über die Bewilligung eines Antrags trifft, eine entsprechende Empfehlung zur Vorhabenförderung aussprechen.
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