Wie können Lehramtsabsolvent*innen auch ohne gedrucktes Masterzeugnis zum 01. Mai 2020 in den Vorbereitungsdienst (Referendariat) starten? Aufgrund der aktuellen Situation ist die Zeugniserstellung an vielen Stellen gehemmt. Alle Masterabsolvent*innen, die im Mai 2020 das Referendariat beginnen möchten, bittet das ZLB diese Einverständniserklärung auszufüllen, sollte ihnen noch kein Zeugnis ausgehändigt worden sein.

Drucken Sie dazu bitte die Einverständniserklärung aus und senden diese – ausgefüllt und unterschrieben – dann eingescannt per E-Mail an Ihre zuständige Sachbearbeiter*in im Bereich Prüfungswesen.

Sachbearbeiter*innen nach Studiengängen

Bitte nutzen Sie für die Einreichungen unbedingt ihre UDE-Mailadresse.

Erklärung muss bis zum 22. April vorliegen

Die Einverständniserklärung muss dem Bereich Prüfungswesen bis spätestens Mittwoch, 22. April 2020 vorliegen, damit gewährleistet werden kann, dass Ihre Daten rechtzeitig bis Freitag, 24. April 2020, dem Ministerium für Schule und Bildung übermittelt werden.

Haben Sie keine Möglichkeit die Einverständniserklärung einzuscannen, so können Sie die App „Adobe Scan“ nutzen, um ein PDF-Scan via Handy zu generieren oder die Einverständniserklärung selbstverständlich auch ausgedruckt und unterschrieben bis Mittwoch, 22. April 2020, an den Bereich Prüfungswesen zurücksenden. Ein Handyfoto der Einverständniserklärung kann leider nicht akzeptiert werden.

Zeugnis wird später ausgestellt

Mit der Einverständniserklärung ist sichergestellt, dass Sie die Frist für die Anmeldung zum Referendariat einhalten und Ihre Daten dem Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW pünktlich vorliegen.

Das Abschlusszeugnis wird dann zu einem späteren Zeitpunkt ausgestellt.