Die Praxissemesterordnung (PSO) wurde mit Wirkung zum 14. September 2018 geändert. Anlass ist die Reduzierung der Anzahl der Studienprojekte im Praxissemester von drei auf zwei. Studierende sind nun verpflichtet, den Dozierenden aller ihrer Begleitseminare mitzuteilen, ob sie in dem entsprechenden Studienfach ein Studienprojekt und eine Prüfung absolvieren werden oder nicht. Die Entscheidung ist verbindlich und muss bis zum Ende des ersten Blockwochenzyklus erfolgen.

Die Prüfung des Moduls Praxissemester gilt künftig als bestanden, wenn zwei Prüfungsleistungen mit der Note 4,0 oder besser dem Prüfungswesen gemeldet wurden. Hinzu kommen die Leistungspunkte der übrigen Studienleistungen und die Leistungspunkte der Schulseite.

Die Änderung wurde am 02. August im Verkündungsblatt der UDE veröffentlicht.