Aufgrund der Sicherheitsmaßnahmen gegen die Verbreitung des Corona-Virus sind noch bis auf weiteres, zunächst bis zum Ende der Osterferien am 19. April 2020, alle Schulen in Nordrhein-Westfalen geschlossen. Das Eignungs- und Orientierungspraktikum (EOP) ist daher derzeit ausgesetzt. Für Studierende, die zurzeit ihr EOP absolvieren, hat die Fakultät für Bildungswissenschaften in enger Abstimmung mit dem ZLB nun eine Regelung zur Anerkennung bisher erbrachter Praktikumszeiten getroffen.

Regelung

Studierende müssen sich den bis zur Schulschließung erbrachten Praktikumszeitraum von ihrer Ausbildungsschule bescheinigen lassen. Studierende, die mindestens bereits 50 Prozent ihres EOP, d.h. 2,5 Wochen absolvierten haben, erhalten – bei Vorliegen einer entsprechenden Bescheinigung durch die Praktikumsschule – eine vollständige Anerkennung ihres Praktikums. Das bedeutet auch, dass der Praktikumsbericht fristgerecht am 04. Mai 2020 bei den Dozierenden einzureichen ist.

Studierende, die weniger als die Hälfte des EOPs, d.h. weniger als 2,5 Wochen absolviert haben, müssen ihr EOP entweder innerhalb des nächsten Praktikumszeitraums im Sommer vollständig nachholen (5 Wochen im Block) oder die fehlenden Praktikumszeiten in einzelnen Phasen im Verlaufe des Sommersemesters nachholen. In beiden Varianten muss eine schulische Bescheinigung über eine Praktikumsdauer von insgesamt 5 Wochen vorliegen, damit das EOP anerkannt wird. Die Abgabe des Praktikumsberichts erfolgt dann zu Frist des nächsten Praktikumsdurchgangs bis zum 02. November 2020.

Praktikant*innen nicht Teil der Notbetreuung

Die Fakultät für Bildungswissenschaften weist außerdem darauf hin, dass Studierende nicht Teil der Notbetreuung an der Ausbildungsschule sind und für die Zeit der Schulschließung dort nicht anwesenheitspflichtig sind.

Bei Fragen zum EOP können Studierende sich an Catharina Suttkus von der Fakultät für Bildungswissenschaften wenden: .img(.).img{at}.img(.).img