Abordnung einer Lehrkraft an die UDE zum 01. Februar 2022 möglich
An der UDE ist zum 01. Februar 2022 die zeitlich befristete Abordnung einer Lehrkraft aus dem Schuldienst an die Universität möglich. Das Verfahren zur Abordnung sieht vor, dass eine Professor*in dem ZLB ein entsprechend formuliertes Qualifizierungsvorhaben vorlegt. Ein solcher Projektantrag beinhaltet, dass sich die abzuordnende Lehrer*in an der Universität wissenschaftlich (weiter-)qualifiziert und von einer Hochschullehrer*in wissenschaftlich betreut wird.