Lehramtsstudierende sind nach dem LABG 2016* verpflichtet, alle in der Ausbildung vorgesehenen Praxiselemente in einem Portfolio, dem sogenannten Portfolio Praxiselemente, eigenverantwortlich zu dokumentieren.
Sie beginnen mit der Dokumentation im Eignungs- und Orientierungspraktikum und führen das Portfolio kontinuierlich fort bis zum Abschluss Ihres Vorbereitungsdienstes. Auf diese Weise dokumentieren Sie die Entwicklung berufsbezogener Kompetenzen innerhalb der einzelnen Praxisphasen zusammenhängend und über den gesamten Zeitraum Ihrer Ausbildung.
- Das Portfolio gliedert sich in einen Dokumenten- und einen Reflexionsteil.
- Für den Zugang zum Vorbereitungsdienst müssen Sie alle Nachweise über die absolvierten Praxisphasen aus dem Dokumententeil des Portfolios vorlegen.
- Die Dokumente aus dem Reflexionsteil dienen als Grundlage für Beratungssituationen. Sie können nicht verpflichtet werden, den Reflexionsteil anderen Personen vorzulegen.
Sie finden die Vorlage für das Portfolio-Praxiselemente im Download-Bereich.
* Zur besseren Unterscheidbarkeit und Auffindbarkeit der Informationen verwenden wir auf diesen Seiten die Begriffe LABG 2009 und LABG 2016. Juristisch gibt es nur das LABG 2009 und das LABG 2009 in der geänderten Fassung von 2016.