Organisation und Termine

Die Anmeldung zum Praxissemester erfolgt an jeder Universität in NRW ausschließlich über die zentrale Online-Plattform zur Vergabe von Praktikumsplätzen (PVP). Die aktuellen Anmeldefristen für das Praxissemester werden semesterlich bekannt gegeben.

So ist der Ablauf Ihres Anmeldeverfahrens:

  • Sie loggen sich während der Anmeldefrist in PVP ein.
  • Sie wählen fünf Schulen, an denen Sie Ihr Praxissemester ableisten möchten, und bringen diese in eine Rangfolge. (Ausgeschlossen sind Schulen, die Sie selbst als Schüler*in besucht haben und Schulen, an denen Sie als Vertretungslehrkraft tätig sind.)
  • Sie geben einen Ortspunkt an für den Fall, dass Ihnen keine der gewünschten Schulen zugewiesen werden kann. In diesem Fall dient der Ortspunkt als Orientierungspunkt für eine alternative Schulzuweisung.
  • Sie können Ihre Schulwunschliste laufend überarbeiten, solange Sie sie nicht finalisiert haben.
  • Vor Ende der Anmeldefrist müssen Sie Ihre Schulwunschliste finalisieren, um sich anzumelden.
  • Nach Ablauf der Anmeldefrist nimmt PVP die Verteilung vor. Das Verfahren ist an jeder Universität gleich und zielt auf eine optimierte Gesamtverteilung ab. Kriterien für die Verteilung sind die Schulwunschlisten aller Praxissemesterstudierenden, die Kapazitäten der Ausbildungsschulen und die Seminarleitungskapazitäten der jeweiligen ZfsL.
  • Das ZLB informiert Sie, Ihre Schule und das Sie betreuende Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung bis spätestens zwei Monate vor Beginn der Praxisphase über die Schulzuweisung.
  • Mit Erhalt des Zuweisungsbescheides sind Sie dazu verpflichtet, unverzüglich bei der zuständigen Meldebehörde ein erweitertes Führungszeugnis gem. § 30a BZRG zur Übersendung an das zuständige ZfsL zu beantragen.
    Studierende mit doppelter EU-Staatsbürgerschaft sind verpflichtet, ein europäisches Führungszeugnis bei der zuständigen Meldebehörde gem. § 30b BZRG zur Übersendung an das im Zuweisungsbescheid angegebene ZfsL zu beantragen. Bitte beachten Sie, dass die Beantragung eines europäischen Führungszeugnisses bis zu 30 Werktage in Anspruch nehmen kann. Vereinbaren Sie bitte frühzeitig einen Termin in Ihrem Bürgerbüro. Die Zuweisungsbescheide und Aufforderungsschreiben der ZfsL für das Bürgerbüro werden immer, für das Praxissemester im Februar, vor den Weihnachtsferien und für das Praxissemester im September, vor den Sommerferien, über die Plattform PVP versandt.

Anmeldung zum Praxissemester

Termine für Anmeldesprechstunden

Der Praktikumsplatz für das Praxissemester kann nach der Zuweisung nur bei Nachweis schwerwiegender Gründe abgesagt werden. Diese sind unverzüglich und unter Beibringung entsprechender Belege nach Zugang der Zuweisung gegenüber dem Ressort Schulpraxis und Praktikumsbüro des ZLB nachzuweisen – andernfalls gilt das Praxissemester als ohne Erfolg abgebrochen und es wird ein Fehlversuch dokumentiert. Ein Anspruch auf Zuweisung an eine andere Schule im laufenden Verfahren besteht nicht (siehe Praxissemesterordnung).

Die Bezirksregierung Düsseldorf stellt vor Beginn eines jeden Praxissemesters die Ausbildungsschulen der Ausbildungsregion der UDE für das kommende Praxissemester bereit.

Das Praxissemester im Wintersemester 2024/25 beginnt am 10. September 2024 und endet mit den Modulabschlussprüfungen. Der folgende Kalender zeigt Ihnen den zeitlichen Ablauf:

Kalender des Praxissemesters-Beginn September 2024

Bild des Kalenders Praxissemester Sep 2024

Das Praxissemester im Sommersemester 2024 beginnt am 14.Februar 2024 und endet mit den Modulabschlussprüfungen. Der folgende Kalender zeigt Ihnen den zeitlichen Ablauf:

Kalender Praxissemester Feb 2024

Bild des Kalenders Praxissemester Feb 2024

Das Praxissemester im Wintersemester 2023/24 beginnt am 11.September 2023 und endet mit den Modulabschlussprüfungen. Der folgende Kalender zeigt Ihnen den zeitlichen Ablauf:

Kalender des Praxissemesters-Beginn September 2023

Bild des Kalenders des Praxissemesters-Beginn September 2023

Blocktage an der UDE: kalender blocktage Hilfselement

Alle Veranstaltungen des Moduls Praxissemester sowie alle sonstigen Modulteile im 2. Semester des Master of Education finden in drei Blockphasen (siehe Kalender) statt. In jeder Blockphase ist jedem Fach jeweils ein Tag zugeordnet; jedes Fach verfügt somit über drei Blocktage für Präsenzveranstaltungen an der UDE.

Bitte ermitteln Sie individuell Ihre Blocktage und bringen Sie diese in die Stundenplanung an Ihrer Ausbildungsschule mit ein. Sie können Ihre Blocktage lehramtsspezifisch mithilfe der folgenden Auflistung aus dem obigen Kalender entnehmen.

Lehramt: Fächer im 2. Semester des M. Ed.:
Grundschule Lernbereich 1, Lernbereich 2, Sachunterricht oder ein weiteres Unterrichtsfach, DaZ, BiWi
HRSGe 1. Unterrichtsfach, 2. Unterrichtsfach, DaZ, BiWi
GyGe 1. Unterrichtsfach, 2. Unterrichtsfach, BiWi
BK 1. Unterrichtsfach, 2. Unterrichtsfach, BiWi

Für die Bildungswissenschaften sind zwei Blocktage je Blockphase vorgesehen. Der für Sie zutreffende Blocktag wird durch die vorbereitende bildungswissenschaftliche Veranstaltung festgelegt, die Sie vor dem Praxissemester im 1. Semester des Master of Education absolviert haben.

DaZ:

Wenn Sie das Lehramt Grundschule oder HRSGe studieren, belegen Sie außerdem die für das 2. Semester des Master of Education vorgesehen DaZ-Veranstaltungen. Dazu wählen Sie (je nach Fächerkombination) einen der drei vorgesehenen Blocktage je Blockphase aus, an denen jeweils inhaltsgleiche Veranstaltungen im Bereich DaZ stattfinden.

Alle nicht für Ihre Fächerkombination relevanten Blocktage sind Ausbildungstage am Lernort Schule!

Termine am ZfsL:

Die Veranstaltungstermine für Ihr Lehramt und Ihre Fächerkombination im ZfsL finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen ZfsL (siehe unten). Dieser Homepage entnehmen Sie auch die Informationen über den Start ins Praxissemester.

Die verbindlichen, bewertungsfreien Bilanz- und Perspektivgespräche werden in den letzten zwei bis drei Schulwochen stattfinden.

ZfsL Essen

ZfsL Duisburg

ZfsL Kleve

ZfsL Krefeld

ZfsL Oberhausen

Anwesenheit an der Schule: kalender termine Hilfselement

Die jeweils zugeteilte Praktikumsschule ist der Lernort, an dem Sie die meiste Zeit (mindestens 250 Zeitstunden) im Praxissemester verbringen. Sie sind vier Tage pro Woche an der Praktikumsschule, außer dann, wenn die Blocktage (siehe Kalender) Ihre Anwesenheit an der UDE oder im zuständigen Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) erfordern. Das Ende des schulpraktischen Teils entnehmen Sie bitte dem oben eingefügten aktuellen Kalender Praxissemester. Das Praxissemester ist in ein Studienjahr eingebunden. Dabei bezieht sich der schulpraktische Teil auf ein Schulhalbjahr und endet mit dem letzten Tag des jeweiligen Halbjahres. Eine Verkürzung des Praxissemesters (zum Beispiel für die Erbringung anderer Studienleistungen oder durch Anerkennungen) ist nicht möglich (siehe Praxissemesterordnung vom 09. Februar 2017, §2 (5)).

Kompetenzerwerb und Prüfungen

Zum Abschluss der Praxisphase an der Schule bereiten Sie sich unter anderem mit Hilfe Ihres ‚Portfolios Praxissemester‘ auf das Bilanz- und Perspektivgespräch vor. Dieses Gespräch, das unter Beteiligung einer Seminarausbilder*in sowie einer schulischen Vertreter*in  stattfindet, dient der individuellen Reflexion und der Klärung Ihrer Fragen zum Selbstkonzept als künftige Lehrkraft. Es orientiert sich an den gemäß LZV 2016 §8 im Praxissemester zu erwerbenden Fähigkeiten und Kompetenzen. Auf Wunsch der oder des Studierenden kann auch eine Vertreter*in der Universität Duisburg-Essen teilnehmen.

Verbuchung der Leistungspunkte für den schulpraktischen Teil des Praxissemesters

Die Verbuchung der Leistungspunkte für den schulpraktischen Teil (Nachweis des Schulpraktikums und des Bilanz- und Perspektivgesprächs) erfolgt elektronisch über PVP durch das für Sie zuständige ZfsL. Den schriftlichen Nachweis über das Bilanz- und Perspektivgespräch legen Sie im Portfolio Praxiselemente (Dokumententeil) ab.

Die Absolvent*innen des Praxissemesters verfügen über die Fähigkeit,

  1. grundlegende Elemente schulischen Lehrens und Lernens auf der Basis von Fachwissenschaft, Fachdidaktik und Bildungswissenschaften zu planen, durchzuführen und zu reflektieren,
  1. Konzepte und Verfahren von Leistungsbeurteilung, pädagogischer Diagnostik und individueller Förderung anzuwenden und zu reflektieren,
  1. den Erziehungsauftrag der Schule wahrzunehmen und sich an der Umsetzung zu beteiligen,
  1. theoriegeleitete Erkundungen im Handlungsfeld Schule zu planen, durchzuführen und auszuwerten sowie aus Erfahrungen in der Praxis Fragestellungen an Theorien zu entwickeln und
  1. ein eigenes professionelles Selbstkonzept zu entwickeln (LZV 2016, §8).

Darüber hinaus finden Sie weitere Beschreibungen zu erwerbender Kompetenzen in den Modulhandbüchern der von Ihnen studierten Teilstudiengänge und in den curricularen Leitlinien ihrer Fächer. Letztere wurden von den Fachverbünden, bestehend aus Mitgliedern der UDE, der ZfsL und der Schulen, gemeinsam erarbeitet.

Sie sind verpflichtet, sich für Ihren Kompetenzaufbau an allen drei Lernorten (Schule, ZfsL und Universität) aktiv einzusetzen.

Die am Lernort Schule und am ZfsL verbrachte Zeit stellt eine Lern- und Entwicklungsphase dar, die nicht als Prüfungssituation verstanden wird, sondern durch beratende Elemente geprägt ist. Ausgesprochene Leistungs- und Beurteilungssituationen sind nur mit den universitären Begleitveranstaltungen verbunden (Rahmenkonzeption 2010, mit Zusatzvereinbarung 2016).

Die mit dem Praxissemester verbundenen Modulteilprüfungen liegen in der Verantwortung der Universität. Gegenstand der Prüfungen sollen Ihre zwei Studienprojekte sein. Beurteilt wird die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit schulischen Fragen des Lehrens und Lernens, nicht die unterrichtsbezogene Tätigkeit. Ihre Erfahrungen aus dem Lernort Schule können in geeigneter Weise als Reflexionsleistungen in diese Prüfungen eingebracht werden. Die beiden Prüfungen zum Praxissemester werden benotet; es wird eine Endnote gebildet (siehe Rahmenkonzeption 2010, mit Zusatzvereinbarung 2016, GPO und FPOen der M. Ed.-Studiengänge der UDE).

Bitte beachten Sie, neben den Hinweisen zu den Modulteilprüfungen in den curricularen Leitlinien im Downloadbereich, auch die für Sie gültigen Modulhandbücher und Fachprüfungsordnungen Ihrer Teilstudiengänge an der UDE.

Während des Praxissemesters führen Sie verpflichtend ein ‚Portfolio Praxissemester‘, das Teil des alle Praxisphasen umfassenden ‚Portfolio Praxiselemente‘ ist. Die Studienprojekte sowie die Planungen, Durchführungen, Auswertungen und Interpretationen zentraler Elemente des Unterrichts unter Begleitung werden in geeigneter Weise im ‚Portfolio Praxissemester‘ dokumentiert. Darüber hinaus sollen auch alle Ihre außerunterrichtlichen Aktivitäten im Handlungsfeld Schule in das ‚Portfolio Praxissemester‘ einfließen. Es ist als Reflexions- und Dokumentationsportfolio angelegt, das Ihre individuelle Kompetenzentwicklung und die Entwicklung Ihres professionellen Selbst unterstützt und als Grundlage des Bilanz- und Perspektivgesprächs dient (siehe Rahmenkonzeption, Seite 16). Dazu dienen auch die Standardbezogenen Reflexionsbögen.

Mit dem ‚Portfolio Praxissemester‘ wird die Struktur des ‚Portfolios Praxiselemente‘, wie sie für das Eignungs-, Orientierungs- und Berufsfeldpraktikum vom Ministerium für Schule und Weiterbildung vorgesehen ist, fortgeführt.

Hochschulspezifischer Teil
Hinweise dazu finden Sie gegebenenfalls bei den jeweiligen Fachdidaktiken und den Bildungswissenschaften.

Lernorte

Im Praxissemester arbeiten die Universität Duisburg-Essen (UDE), die Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) Duisburg, Essen, Kleve, Krefeld und Oberhausen und die Ausbildungsschulen der UDE eng zusammen.

An Ihrer Schule werden Sie von Lehrkräften unterstützt, die Ihre ’sukzessiv aufbauende, landesweit an verbindlichen Standards ausgerichtete Praxisbegleitung und -ausbildung‘ (siehe unter Downloads: Rahmenkonzeption 2010 und Zusatzvereinbarung zur Rahmenkonzeption)  ermöglichen.

Anwesenheit

Sie werden an vier Tagen in der Woche in einem Gesamtumfang von circa 250 Zeitstunden an der Schule tätig sein. Darin enthalten sind 50 bis 70 Unterrichtsstunden für Unterrichtsvorhaben und Hospitationen, die Erkundung des Berufsfelds Schule sowie unter anderem den schulischen Teil der Durchführung der Studienprojekte aus den Vorbereitungs- und Begleitveranstaltungen der Universität. Der schulpraktische Teil des Praxissemesters bezieht sich auf ein Schulhalbjahr und endet mit dem letzten Tag des jeweiligen Halbjahres. Eine Verkürzung des Praxissemesters (zum Beispiel für die Erbringung anderer Studienleistungen oder durch Anerkennungen) ist nicht möglich. (siehe Praxissemesterordnung vom 09. Februar 2017, §2 (5)).

Versäumnisse

Im Krankheitsfall oder Fällen der Abwesenheit aufgrund schwerwiegender Gründe hat die/der Studierende im Praxissemester die Schule und das ZfsL umgehend über die Dauer der Abwesenheit zu informieren. Nach dem dritten Fehltag in Folge ist der Schule unaufgefordert eine (ärztliche) Bescheinigung vorzulegen. Versäumte Praktikumszeiten sind nachzuholen. Bei Versäumnissen von mehr als acht Praktikumsschultagen ist mit der oder dem Ausbildungsbeauftragten der Schule zu klären, ob und gegebenenfalls wie nicht absolvierte Praktikumstage nachgeholt werden können, so dass die Möglichkeit des Erreichens der Ausbildungsziele des Praxissemesters gewährleistet bleibt. (siehe Praxissemesterordnung §4)

Unterrichtsvorhaben

Sie führen mindestens ein Unterrichtsvorhaben in jedem Unterrichtsfach im Umfang von jeweils 5 bis 15 Unterrichtsstunden durch. Im Lehramt Grundschule bezieht sich der Gesamtumfang von 50 bis 70 Unterrichtsstunden auf die drei Lernbereiche. Sie können, wo möglich, Ihre Unterrichtsvorhaben mit Ihren Studienprojekten der Universität verbinden.

Im Rahmen eines Unterrichtsvorhabens werden Sie aktiv hospitieren, eigenständig einzelne Unterrichtselemente, Einzelstunden und/oder mehrere zusammenhängende Unterrichtsstunden planen und durchführen. Dabei werden eigenständige Unterrichtselemente unabhängig von ihrem Zeitumfang als Unterrichtsstunde gezählt. Die Unterrichtsvorhaben ermöglichen Ihnen eine professionsorientierte Selbsterkundung in Bezug auf Ihr eigenes professionelles Selbstkonzept.

Sie unterrichten ausnahmslos in Begleitung einer Lehrkraft und orientieren sich bei Ihren Planungen an den schul- und lerngruppenspezifischen Bedingungen Ihrer Ausbildungsschule.

Regelmäßige Beratungen durch Ausbildungslehrkräfte der Schulen

Die Lehrkräfte unterstützen Ihre forschende Grundhaltung und unterstützen Sie bei der Planung, Durchführung und Reflexion Ihrer Unterrichtsvorhaben. Sie geben Ihnen zum Beispiel Anregungen zur Auseinandersetzung mit erzieherischen Fragen, mit Fragen der Diagnose von Lernvoraussetzungen und der Unterscheidung von Lern- und Leistungssituationen. Sie erwerben unter anderem Kenntnisse zu den schulrechtlichen und schulischen Rahmenbedingungen und zu Kooperationsstrukturen im Kollegium Ihrer Ausbildungsschule.

Berufsfeld Schule erkunden

Durch die Teilnahme an Konferenzen, Pausenaufsichten, Klassenausflügen (maximal eintägig), Beratungsgesprächen der Lehrkräfte, Ganztagsangeboten und weiteren schulspezifischen Aktivitäten gewinnen Sie Einblicke in das Schulleben und das berufliche Tätigkeitsspektrum von Lehrkräften.

Bilanz- und Perspektivgespräch

Zum Abschluss der Praxisphase an der Schule bereiten Sie sich unter anderem mit Hilfe Ihres Portfolios auf das Bilanz- und Perspektivgespräch vor. Dieses Gespräch, das unter Beteiligung einer Seminarausbilder*in sowie einer schulischen Vertreter*in stattfindet, dient der individuellen Reflexion und der Klärung Ihrer Fragen zum Selbstkonzept als künftige Lehrkraft. Es orientiert sich an den gemäß LZV 2016 §8 im Praxissemester zu erwerbenden Fähigkeiten und Kompetenzen. Auf Wunsch der oder des Studierenden kann auch eine Vertreter*in der Universität Duisburg-Essen teilnehmen.

Verbuchung der Leistungspunkte für den schulpraktischen Teil des Praxissemesters

Die Verbuchung der Leistungspunkte für den schulpraktischen Teil (Nachweis des Schulpraktikums und des Bilanz- und Perspektivgesprächs) erfolgt elektronisch über PVP durch das für Sie zuständige ZfsL. Den schriftlichen Nachweis über das Bilanz- und Perspektivgespräch legen Sie im Portfolio Praxiselemente (Dokumententeil) ab.

Im Praxissemester arbeiten die Universität Duisburg-Essen (UDE), die Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) Duisburg, Essen, Kleve, Krefeld und Oberhausen und die Ausbildungsschulen der UDE eng zusammen.

Vorbereitende Veranstaltungen an der UDE

In Veranstaltungen der Bildungswissenschaften und der Fachdidaktiken Ihrer studierten Fächer werden Sie auf das Praxissemester vorbereitet. Sie beschäftigen sich mit dem Theorie- Praxis- Verhältnis sowie den Studienprojekten und planen diese bereits in Ansätzen. Hierbei ist wichtig, dass diese Projekte so angelegt sind, dass sie den jeweiligen Rahmenbedingungen der Schule angepasst und dann dort spezifiziert werden können.

Begleitveranstaltungen an der UDE

Die Begleitveranstaltungen, in denen Sie sich unter anderem über Ihre Lernprozesse im Bereich des forschenden Lernens austauschen, knüpfen jeweils an die vorbereitenden Veranstaltungen des vorausgegangenen Semesters an. Im Mittelpunkt steht gegebenenfalls die weitere Planung, Durchführung und Auswertung der Studienprojekte. Darüber hinaus analysieren und reflektieren Sie in den Begleitveranstaltungen grundlegende Aufgaben des Handlungsfelds Schule vor dem Hintergrund bildungswissenschaftlicher und fachdidaktischer Theorieansätze. Um während des Praxissemesters eine möglichst kontinuierliche Anwesenheit an der Schule zu ermöglichen, finden diese Begleitveranstaltungen in einem UDE-spezifischen Blocktagemodell in Blended-Learning-Formaten statt. Eine Übersicht finden Sie unter Zeitlicher Ablauf Praxissemester.

Studienprojekte

Mit Beginn des Praxissemesters am 14. September 2018 sind in allen Lehramtsstudiengängen nur noch zwei Studienprojekte im Praxissemester durchzuführen. Die Vorbereitung auf das Praxissemester bleibt vollumfänglich unverändert: In jedem Teilstudiengang wird auf die Durchführung eines Studienprojektes vorbereitet; die Leistungen in den Vorbereitungsveranstaltungen sind unabhängig vom Modul Praxissemester zu erbringen. Die Wahlentscheidungen darüber, in welchen Teilstudiengängen Studienprojekte absolviert bzw. nicht absolviert werden, sind als Prüfungen über HISinOne anzumelden. Zu beachten ist, dass auch eine Anmeldung in HISinOne für den unbenoteten Modulteil (im Lehramt Grundschule: in den unbenoteten zwei Modulteilen) erfolgen muss, in dem kein Studienprojekt angefertigt wird. Bitte beachten Sie zudem die globale Anmeldephase für alle Studiengänge. Die Anmeldungen zu den Prüfungen finden immer innerhalb des festgelegten Anmeldezeitraumes in der 5. und 6. Vorlesungswoche statt. Versäumnisse gehen zu Lasten der oder des Studierenden.

Integrative erziehungswissenschaftliche und fachdidaktische Studienprojekte sind möglich und erwünscht. In den Studienprojekten verknüpfen Sie Ihr fachwissenschaftliches, pädagogisches und fachdidaktisches Wissen in einer forschenden Grundhaltung mit der Schulpraxis. Sie können, wo möglich, Ihre Studienprojekte mit Ihren Unterrichtsvorhaben an der Ausbildungsschule verbinden. Bitte beachten Sie dazu die Zusammenfassung aller Hinweise zum Datenschutz im Praxissemester und die Hinweise zur Durchführung von Studienprojekten. 

Neben den Begleitveranstaltungen im Modul Praxissemester sind im zweiten Semester des Master of Education zusätzliche Teilmodule im Umfang von 5 CP abzuleisten. (siehe Workload-Übersicht 2.Semester M. Ed.)

Im Praxissemester arbeiten die Universität Duisburg-Essen (UDE), die Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) Duisburg, Essen, Kleve, Krefeld und Oberhausen und die Ausbildungsschulen der UDE eng zusammen.

Der schulische Teil des Praxissemesters umfasst fünf Studientage an Ihrem ZfsL. Die Termine erfahren Sie zu Beginn des Praxissemesters über die Website Ihres ZfsL. Mit Erhalt des Zuweisungsbescheides sind Sie verpflichtet, unverzüglich bei der zuständigen Meldebehörde ein erweitertes Führungszeugnis gem. § 30a BZRG zur Übersendung an das im Zuweisungsbescheid angegeben ZfsL zu beantragen. Die anfallenden Gebühren sind von Ihnen zu tragen. BAföG-Empfänger/-innen werden bei Vorlage des Förder-Bescheids von den Gebühren befreit. Liegt das erweiterte Führungszeugnis nicht rechtzeitig zu Beginn des schulpraktischen Teils beim zugewiesenen ZfsL zur Prüfung vor, kann der schulpraktische Teil nicht begonnen werden. Versäumnisse gehen zu Ihren Lasten.

Einführungsveranstaltungen

Zu Beginn des Praxissemesters bietet das für Sie zuständige ZfsL an drei einführenden Studientagen überfachliche und fachliche Veranstaltungen an. Zudem erhalten Sie Informationen über Ihre Begleitung im Praxissemester.

Praxisberatungen an Ihrer Schule

Sie erhalten in Ihren Fächern mindestens zwei individuelle Praxisberatungen von Seminarausbilder*innen jeweils unter einem zuvor vereinbarten fachdidaktischen und einem überfachlichen Beobachtungsaspekt. Diese Praxisberatungen können Sie auch für eine Beratung zu Ihren Studienprojekten nutzen. Sie sind verpflichtet, Seminarausbilder*innen zur Begleitung von Elementen Ihrer Unterrichtsvorhaben einzuladen. Der Umfang der Begleitung orientiert sich an den standortspezifischen Gegebenheiten Ihres ZfsL. Sie nehmen, sofern möglich, fachunabhängig an mindestens zwei dieser Praxissituationen von Kommiliton*innen teil. So haben Sie die Möglichkeit, Unterricht aus der Fremdperspektive zu beobachten und kriteriengeleitet zu analysieren. Wenn Sie das Praxissemester mit mehreren Kommiliton*innen an einer Schule absolvieren, werden Sie bei diesen hospitieren, ansonsten werden Sie gebeten, für die Hospitationen eine benachbarte Schule aufzusuchen. In diesem Fall werden die Kontakte durch Ihr ZfsL hergestellt.

Sie nehmen fachunabhängig, sofern möglich, an bis zu zwei Ausbildungsstunden oder Unterrichtsbesuchen von Lehramtsanwärter*innen oder Lehrkräften in Ausbildung mit anschließenden Beratungen teil, sofern alle Beteiligten zustimmen. So werden Ihnen ggf. Möglichkeiten eröffnet, Einblick in derartige Ausbildungssituationen des Vorbereitungsdienstes zu erhalten. Sie begleiten dabei eine Seminarausbilder*in oder eine schulische Mentor*in.

Individuelle Reflexionsangebote

Sie nutzen das Angebot mindestens eines individuellen Beratungsgesprächs zu Fragen der Entwicklung Ihres professionellen Selbstkonzepts. Dieses Beratungsgespräch findet während der Praxisphase an der Schule oder an einem Studientag in Ihrem ZfsL statt. Das individuelle Beratungsgespräch ist nicht an eine Praxisberatung gekoppelt.

Kollegiale Reflexionsangebote

Sie nutzen an zwei (weiteren) Studientagen im ZfsL das Angebot kollegialer Fallberatung sowie fachdidaktischer Reflexion unter der Leitung von Seminarausbilder*innen.

Erfolgreiches Lehrerhandeln setzt die Fähigkeiten zu kooperativen Arbeitsformen und vertrauensvoller kollegialer Zusammenarbeit voraus. Zur Anbahnung dieser Fähigkeiten werden Sie in Gruppen von etwa 10 Personen gemeinsam Verfahren kollegialer Beratung kennen lernen und sich dabei insbesondere Fragen der Erziehung widmen.

In Fachgruppen (ggf. auch fachaffinen Gruppen) werden Sie am gleichen Tag Fragen im Zusammenhang mit der Planung von Unterricht und der Feststellung und -beurteilung von Schülerleistungen bearbeiten.

Bilanz- und Perspektivgespräch

Zum Abschluss der Praxisphase an der Schule bereiten Sie sich u.a. mit Hilfe Ihres Portfolios auf das Bilanz- und Perspektivgespräch vor. Dieses Gespräch, das unter Beteiligung einer Seminarausbilder*in sowie einer schulischen Vertreter*in stattfindet, dient der individuellen Reflexion und der Klärung Ihrer Fragen zum Selbstkonzept als künftige Lehrkraft. Es orientiert sich an den gemäß LZV 2016 §8 im Praxissemester zu erwerbenden Fähigkeiten und Kompetenzen. Auf Wunsch der oder des Studierenden kann auch eine Vertreter*in der Universität Duisburg-Essen teilnehmen.

Verbuchung der Leistungspunkte für den schulpraktischen Teil des Praxissemesters

Die Verbuchung der Leistungspunkte für den schulpraktischen Teil (Nachweis des Schulpraktikums und des Bilanz- und Perspektivgesprächs) erfolgt elektronisch über PVP durch das für Sie zuständige ZfsL. Den schriftlichen Nachweis über das Bilanz- und Perspektivgespräch legen Sie im Portfolio Praxiselemente (Dokumententeil) ab.

Um die Zusammenarbeit aller am Praxissemester beteiligten Lehrenden zu unterstützen, wurden an der Universität Duisburg-Essen für alle lehrerbildenden Studiengänge fachspezifische Kommunikations- und Kooperationsräume im Lernmanagementsystem Moodle eingerichtet. Diese virtuellen Räume werden von Fachverantwortlichen der jeweiligen Studiengänge betreut und verwaltet. Wenn Sie in den Kommunikations- und Kooperationsraum Ihres Faches eingeschrieben werden möchten, oder weitere Informationen benötigen, finden Sie diese unter Digitale Vernetzung der Lernorte und Nutzungshinweise. Gerne können Sie sich auch an die Praxissemester E-Support-Station wenden.

Ansprechpersonen

Mit Beginn der Praxisphase wird Ihnen eine Ansprechperson von der Ihnen zugewiesenen Schule genannt.

Die Ansprechpersonen des für Sie zuständigen ZfsL finden Sie auf der jeweiligen Homepage:

ZfsL Essen

ZfsL Duisburg

ZfsL Kleve

ZfsL Krefeld

ZfsL Oberhausen

Anmeldung/Zugangsvoraussetzungen

Die Anmeldung zum Praxissemester erfolgt an jeder Universität in NRW ausschließlich über die zentrale Online-Plattform zur Vergabe von Praktikumsplätzen (PVP). Die aktuellen Anmeldefristen für das Praxissemester werden semesterlich bekannt gegeben.

So ist der Ablauf Ihres Anmeldeverfahrens:

  • Sie loggen sich während der Anmeldefrist in PVP ein.
  • Sie wählen fünf Schulen, an denen Sie Ihr Praxissemester ableisten möchten, und bringen diese in eine Rangfolge. (Ausgeschlossen sind Schulen, die Sie selbst als Schüler*in besucht haben und Schulen, an denen Sie als Vertretungslehrkraft tätig sind.)
  • Sie geben einen Ortspunkt an für den Fall, dass Ihnen keine der gewünschten Schulen zugewiesen werden kann. In diesem Fall dient der Ortspunkt als Orientierungspunkt für eine alternative Schulzuweisung.
  • Sie können Ihre Schulwunschliste laufend überarbeiten, solange Sie sie nicht finalisiert haben.
  • Vor Ende der Anmeldefrist müssen Sie Ihre Schulwunschliste finalisieren, um sich anzumelden.
  • Nach Ablauf der Anmeldefrist nimmt PVP die Verteilung vor. Das Verfahren ist an jeder Universität gleich und zielt auf eine optimierte Gesamtverteilung ab. Kriterien für die Verteilung sind die Schulwunschlisten aller Praxissemesterstudierenden, die Kapazitäten der Ausbildungsschulen und die Seminarleitungskapazitäten der jeweiligen ZfsL.
  • Das ZLB informiert Sie, Ihre Schule und das Sie betreuende Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung bis spätestens zwei Monate vor Beginn der Praxisphase über die Schulzuweisung.
  • Mit Erhalt des Zuweisungsbescheides sind Sie dazu verpflichtet, unverzüglich bei der zuständigen Meldebehörde ein erweitertes Führungszeugnis gem. § 30a BZRG zur Übersendung an das zuständige ZfsL zu beantragen.
    Studierende mit doppelter EU-Staatsbürgerschaft sind verpflichtet, ein europäisches Führungszeugnis bei der zuständigen Meldebehörde gem. § 30b BZRG zur Übersendung an das im Zuweisungsbescheid angegebene ZfsL zu beantragen. Bitte beachten Sie, dass die Beantragung eines europäischen Führungszeugnisses bis zu 30 Werktage in Anspruch nehmen kann. Vereinbaren Sie bitte frühzeitig einen Termin in Ihrem Bürgerbüro. Die Zuweisungsbescheide und Aufforderungsschreiben der ZfsL für das Bürgerbüro werden immer, für das Praxissemester im Februar, vor den Weihnachtsferien und für das Praxissemester im September, vor den Sommerferien, über die Plattform PVP versandt.

Anmeldung zum Praxissemester

Der Praktikumsplatz für das Praxissemester kann nach der Zuweisung nur bei Nachweis schwerwiegender Gründe abgesagt werden. Diese sind unverzüglich und unter Beibringung entsprechender Belege nach Zugang der Zuweisung gegenüber dem Ressort Schulpraxis und Praktikumsbüro des ZLB nachzuweisen – andernfalls gilt das Praxissemester als ohne Erfolg abgebrochen und es wird ein Fehlversuch dokumentiert. Ein Anspruch auf Zuweisung an eine andere Schule im laufenden Verfahren besteht nicht (siehe Praxissemesterordnung).

Die Bezirksregierung Düsseldorf stellt vor Beginn eines jeden Praxissemesters die Ausbildungsschulen der Ausbildungsregion der UDE für das kommende Praxissemester bereit.

Zum Praxissemester anmelden können sich nur Studierende eines Master of Education Studienganges der UDE.

Härtefälle

In besonders zu begründenden Ausnahmefällen können Sie einen formlosen Antrag auf Zuweisung einer im Anmeldeverfahren präferierten Praktikumsschule im Zentrum für Lehrkräftebildung (ZLB) stellen. Der vollständige Antrag ist mit allen Nachweisen vor Ende der Anmeldefrist (zum Vergabeverfahren in PVP) einzureichen. Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der tatsächliche Eingang im Ressort Schulpraxis und Praktikumsbüro.

Weitere Informationen finden Sie in der Praxissemesterordnung.