Einschreibungsordnung
Einschreibungsordnung der Universität Duisburg-Essen vom 22. Januar 2013
geändert durch erste Änderungsordnung vom 22. Mai 2015.
Berufsbildungshochschulzugangsordnung
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- Ordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungshochschulzugangsordnung) an der Universität Duisburg-Essen vom 20. Dezember 2010, zuletzt ergänzt durch die Anlage 6 vom 18. November 2014, geändert durch erste Änderungsordnung vom 18. Mai 2015.
An der Universität Duisburg-Essen gilt jeweils eine gemeinsame Prüfungsordnung (GPO) für alle Bachelor- und Masterstudiengänge einer Schulform (Ausnahme: Fakultät Wirtschaftswissenschaften). Darin sind die allgemeinen Bestimmungen der Studiengänge geregelt, z.B. fachübergreifende Zugangsvoraussetzungen zum Studium. Die näheren Bestimmungen der einzelnen Studienfächer regeln die ergänzenden Fachprüfungsordnungen (FPO), z.B. fachspezifische Zugangsvoraussetzungen wie besondere Sprachkenntnisse.
Gemeinsame Prüfungsordnungen (Bachelor)
Achtung! Seit dem WiSe 16/17 wird nur noch in die 2016er Ordnung eingeschrieben. Dies gilt für Studienanfängerinnen und -anfänger sowie Studienwechsler (siehe unter: https://zlb.uni-due.de/service-presse-studium-bama-2016/ordnungen).
Ordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte
(Berufsbildungshochschulzugangsordnung)
Fachprüfungsordnungen (Bachelor)
Gemeinsame Prüfungsordnungen (Master)
Achtung! Seit dem WiSe 16/17 wird nur noch in die 2016er Ordnung eingeschrieben. Dies gilt für Studienanfängerinnen und -anfänger sowie Studienwechsler (siehe unter: https://zlb.uni-due.de/service-presse-studium-bama-2016/ordnungen).