Erlasse, Satzungen und Ordnungen
Studienstart ab Wintersemester 2016/17
Wissenschaftliche Untersuchungen und Befragungen an Schulen gem. §120 (4) SchulG
Gesetz zur Änderung des Lehrerausbildungsgesetzes vom 26. April 2016
Verordnung zur Änderung von Vorschriften der Lehrerausbildung vom 25. April 2016
Sonderpädagogik
Gemeinsame Prüfungsordnungen (Bachelor)
An der Universität Duisburg-Essen gilt jeweils eine gemeinsame Prüfungsordnung (GPO) für alle Bachelor- und Masterstudiengänge einer Schulform. Darin sind die allgemeinen Bestimmungen der Studiengänge geregelt, z.B. fachübergreifende Zugangsvoraussetzungen zum Studium. Die näheren Bestimmungen der einzelnen Studienfächer regeln die ergänzenden Fachprüfungsordnungen (FPO), z.B. fachspezifische Zugangsvoraussetzungen wie besondere Sprachkenntnisse.
- Gemeinsame Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang mit der Lehramtsoption Grundschulen an der Universität Duisburg-Essen (Juli 2018, bereinigte Fassung)
- Gemeinsame Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang mit der Lehramtsoption Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen an der Universität Duisburg-Essen, (September 2016, bereinigte Fassung)
- Gemeinsame Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang mit der Lehramtsoption Gymnasien und Gesamtschulen an der Universität Duisburg-Essen (Juli 2018, bereinigte Fassung)
- Gemeinsame Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang mit der Lehramtsoption Berufskollegs an der Universität Duisburg-Essen (Juli 2018, bereinigte Fassung)
- Gemeinsame Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang mit der Lehramtsoption Sonderpädagogik an der Universität Duisburg-Essen (Juni 2022, bereinigte Fassung)
Ausnahmen:
Für die Lehramtsstudiengänge der Fakultät Wirtschaftswissenschaften gelten nicht die Gemeinsamen Prüfungsordnungen und jeweils ergänzende Fachprüfungsordnungen, sondern nur die unter „Fachprüfungsordnungen (Bachelor)“ aufgeführten Prüfungsordnungen.
Gemeinsame Prüfungsordnungen (Master)
An der Universität Duisburg-Essen gilt jeweils eine gemeinsame Prüfungsordnung (GPO) für alle Bachelor- und Masterstudiengänge einer Schulform. Darin sind die allgemeinen Bestimmungen der Studiengänge geregelt, z.B. fachübergreifende Zugangsvoraussetzungen zum Studium. Die näheren Bestimmungen der einzelnen Studienfächer regeln die ergänzenden Fachprüfungsordnungen (FPO), z.B. fachspezifische Zugangsvoraussetzungen wie besondere Sprachkenntnisse.
Ausnahmen:
Für die Lehramtsstudiengänge der Fakultät Wirtschaftswissenschaften gelten nicht die Gemeinsamen Prüfungsordnungen und jeweils ergänzende Fachprüfungsordnungen, sondern nur die unter „Fachprüfungsordnungen (Master) “ aufgeführten Prüfungsordnungen.