Der erweiterte Vorstand besteht aus:

  • den stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern des Vorstands,
  • einer vom Schulministerium des Landes NRW  bestellten Ansprechpartner*in,
  • beratend einer Vertreter*in des Dezernats Hochschulentwicklungsplanung,
  • beratend einer Vertreter*in des zuständigen Ressorts des Zentrums für Lehrkräftebildung.

Der erweiterte Vorstand kann weitere sachverständige Mitglieder und Angehörige der Universität sowie universitätsexterne Expert*innen zu seinen Beratungen hinzuziehen.

Der erweiterte Vorstand hat folgende Aufgaben:

  • gibt sich eine Geschäftsordnung,
  • tritt mindestens einmal im Jahr zusammen,
  • wertet vom ZLB und Dezernat Hochschulentwicklungsplanung erstellte Unterlagen zu den Lehramts(teil)studiengängen aus und entwickelt daraus Vorschläge für Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung,
  • kann Untersuchungsgegenstände der Qualitätssicherung vorschlagen.
  • wird gem. Vereinbarung mit dem Schulministerium des Landes NRW zur Systemakkreditierung in Verfahren bei Einrichtung, wesentlichen Änderungen und Einstellung von Lehramtsstudiengängen eingebunden.
  • empfiehlt dem Rektorat die Reakkreditierung/die Versagung der Reakkreditierung von vertieft betrachteten oder wesentlich geänderten lehramtsbezogenen Bachelor-und Masterstudiengängen ggf. unter Aussprache von (kurzfristigen) Follow-up Maßnahmen.

Aufgaben

Geschäftsordnung