Der erweiterte Vorstand besteht aus:
- den stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern des Vorstands,
- einer vom Schulministerium des Landes NRW bestellten Ansprechpartner*in,
- beratend einer Vertreter*in des Dezernats Hochschulentwicklungsplanung,
- beratend einer Vertreter*in des zuständigen Ressorts des Zentrums für Lehrkräftebildung.
Der erweiterte Vorstand kann weitere sachverständige Mitglieder und Angehörige der Universität sowie universitätsexterne Expert*innen zu seinen Beratungen hinzuziehen.
Der erweiterte Vorstand hat folgende Aufgaben:
- gibt sich eine Geschäftsordnung,
- tritt mindestens einmal im Jahr zusammen,
- wertet vom ZLB und Dezernat Hochschulentwicklungsplanung erstellte Unterlagen zu den Lehramts(teil)studiengängen aus und entwickelt daraus Vorschläge für Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung,
- kann Untersuchungsgegenstände der Qualitätssicherung vorschlagen.
- wird gem. Vereinbarung mit dem Schulministerium des Landes NRW zur Systemakkreditierung in Verfahren bei Einrichtung, wesentlichen Änderungen und Einstellung von Lehramtsstudiengängen eingebunden.
- empfiehlt dem Rektorat die Reakkreditierung/die Versagung der Reakkreditierung von vertieft betrachteten oder wesentlich geänderten lehramtsbezogenen Bachelor-und Masterstudiengängen ggf. unter Aussprache von (kurzfristigen) Follow-up Maßnahmen.