Erlasse, Satzungen und Ordnungen (Studienstart Wintersemester 2016/17)
Gemeinsame Prüfungsordnungen (Bachelor)
An der Universität Duisburg-Essen gilt jeweils eine gemeinsame Prüfungsordnung (GPO) für alle Bachelor- und Masterstudiengänge einer Schulform. Darin sind die allgemeinen Bestimmungen der Studiengänge geregelt, z.B. fachübergreifende Zugangsvoraussetzungen zum Studium. Die näheren Bestimmungen der einzelnen Studienfächer regeln die ergänzenden Fachprüfungsordnungen (FPO), z.B. fachspezifische Zugangsvoraussetzungen wie besondere Sprachkenntnisse.
- Gemeinsame Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang mit der Lehramtsoption Grundschulen an der Universität Duisburg-Essen (Juli 2018, bereinigte Fassung)
- Gemeinsame Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang mit der Lehramtsoption Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen an der Universität Duisburg-Essen, (September 2016, bereinigte Fassung)
- Gemeinsame Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang mit der Lehramtsoption Gymnasien und Gesamtschulen an der Universität Duisburg-Essen (Juli 2018, bereinigte Fassung)
- Gemeinsame Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang mit der Lehramtsoption Berufskollegs an der Universität Duisburg-Essen (Juli 2018, bereinigte Fassung)
Ausnahmen:
Für die Lehramtsstudiengänge der Fakultät Wirtschaftswissenschaften gelten nicht die Gemeinsamen Prüfungsordnungen und jeweils ergänzende Fachprüfungsordnungen, sondern nur die unter „Fachprüfungsordnungen (Bachelor)“ aufgeführten Prüfungsordnungen.
Fachprüfungsordnungen (Bachelor)
siehe unter: Große berufliche Fachrichtung Bautechnik mit der kleinen beruflichen Fachrichtung Tiefbautechnik
Siehe auch Hinweis oben unter Gemeinsame Prüfungsordnung (Bachelor)
Siehe auch Hinweis oben unter Gemeinsame Prüfungsordnung (Bachelor)
Gemeinsame Prüfungsordnungen (Master)
An der Universität Duisburg-Essen gilt jeweils eine gemeinsame Prüfungsordnung (GPO) für alle Bachelor- und Masterstudiengänge einer Schulform. Darin sind die allgemeinen Bestimmungen der Studiengänge geregelt, z.B. fachübergreifende Zugangsvoraussetzungen zum Studium. Die näheren Bestimmungen der einzelnen Studienfächer regeln die ergänzenden Fachprüfungsordnungen (FPO), z.B. fachspezifische Zugangsvoraussetzungen wie besondere Sprachkenntnisse.
Ausnahmen:
Für die Lehramtsstudiengänge der Fakultät Wirtschaftswissenschaften gelten nicht die Gemeinsamen Prüfungsordnungen und jeweils ergänzende Fachprüfungsordnungen, sondern nur die unter „Fachprüfungsordnungen (Master) “ aufgeführten Prüfungsordnungen.
Fachprüfungsordnungen (Master)
siehe unter: Große berufliche Fachrichtung Bautechnik mit der kleinen beruflichen Fachrichtung Tiefbautechnik
Siehe auch Hinweis oben unter Gemeinsame Prüfungsordnung (Master)
mit der großen beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften in Verbindung mit der kleinen beruflichen Fachrichtung Produktion, Logistik Absatz oder Finanz- und Rechnungswesen, Steuern. (Campus Duisburg)
Siehe auch Hinweis oben unter Gemeinsame Prüfungsordnung (Master)