Lehramtsstudierende sind nach dem LABG 2016* verpflichtet, alle in der Ausbildung vorgesehenen Praxiselemente in einem Portfolio, dem sogenannten Portfolio Praxiselemente, eigenverantwortlich zu dokumentieren.

Sie beginnen mit der Dokumentation im Eignungs- und Orientierungspraktikum und führen das Portfolio kontinuierlich fort bis zum Abschluss Ihres Vorbereitungsdienstes. Auf diese Weise dokumentieren Sie die Entwicklung berufsbezogener Kompetenzen innerhalb der einzelnen Praxisphasen zusammenhängend und über den gesamten Zeitraum Ihrer Ausbildung.

  • Das Portfolio gliedert sich in einen Dokumenten- und einen Reflexionsteil.
  • Für den Zugang zum Vorbereitungsdienst müssen Sie alle Nachweise über die absolvierten Praxisphasen aus dem Dokumententeil des Portfolios vorlegen.
  • Die Dokumente aus dem Reflexionsteil dienen als Grundlage für Beratungssituationen. Sie können nicht verpflichtet werden, den Reflexionsteil anderen Personen vorzulegen.

Sie finden die Vorlage für das Portfolio-Praxiselemente im Download-Bereich.

Allgemein

Das Portfolio kann eine Vielzahl von Funktionen in Schule, in außerschulischen Bereichen und in der „Lehramtsausbildung einnehmen: Es fördert unter anderem die Individualisierung von Lernprozessen und erhöht die Selbstkompetenz der Lernenden und trägt somit zur Entwicklung persönlicher Fähigkeiten bei. Weiterhin kann es auch als Instrument zur Diagnostik und Leistungsmessung verwendet werden. In der universitären Lehramtsausbildung hat sich das Portfolio als Selbststeuerungsinstrument bewährt, indem es den Lernfortschritt im Studium unterstützt und dokumentiert. In den schulischen Praxisphasen dient es als Medium zur Vermittlung zwischen wissenschaftlichen Studien und der Berufspraxis.

Der Portfoliobegriff im Rahmen der „Lehramtsausbildung nach LZV 2016

Das Portfolio ist verbindlich im„ Lehramtsausbildungsgesetz (LABG 2016*) und der Lehramtszugangsverordnung (LZV 2016) verankert. Die vier Praxiselemente, die Sie als zentrale Bestandteile Ihrer Ausbildung durchlaufen, bilden innerhalb Ihrer Ausbildung einen roten Faden, der Sie bei dem systematischen Aufbau von berufsbezogenen Kompetenzen leitet.

Das Portfolio soll hierbei einerseits der Sammlung aller Dokumente (zum Beispiel Praktikumsbescheinigungen) dienen, die Sie im Zuge der Praxisphasen erwerben oder erstellen. Andererseits soll es Ihnen dabei helfen, Ihre persönliche Entwicklung in den einzelnen Praxisphasen und über den gesamten Zeitraum Ihrer Ausbildung hinweg zu dokumentieren und zu reflektieren. Ziel ist es, Ihre Ausbildung als ‚zusammenhängenden berufsbiographischen Prozess‘ (LZV § 13 Portfolio) zu dokumentieren.

Das Portfolio Praxiselemente umfasst neben einem Mantel mit Deckblatt, Einführungsunterlagen und persönlichen Daten für jede Praxisphase einen

  • Dokumententeil (Bescheinigungen): Hier legen Sie die Bescheinigungen über die absolvierten Praxisphasen und die Teilnahme an den Beratungsgesprächen der verschiedenen Praxisphasen ab. Den Dokumententeil müssen Sie in Übergangs- und Schüsselsituationen Ihrer Ausbildung vorlegen.
  • Reflexionsteil: Im Reflexionsteil sammeln Sie unter anderem die standardbezogenen Reflexionsbögen für die unterschiedlichen Praxiselemente und Arbeitsproben. Diese Dokumente können Sie als Grundlage für die Beratungsgespräche verwenden. Im Gegensatz zum Dokumententeil dient der Reflexionsteil jedoch ausschließlich der Selbststeuerung, das heißt, Sie entscheiden selber darüber, welche Teile und in welchem Ausmaß Sie diese in die Beratungssituation einbringen. In keinem Fall besteht eine Pflicht, diese Dokumente anderen vorzulegen.
  • Hochschulspezifischer Teil: Der Hochschulspezifische Teil kommt im Portfolio Praxissemester hinzu, welcher als Teil des Portfolios Praxiselemente konzipiert ist und der Dokumentation und Reflexion des Praxissemesters dient. Er gestaltet sich durch die Vorgaben der Bildungswissenschaften und der Fachdidaktiken der UDE.

Portfolioeinlagen (Reflexions- und Bilanzierungsbögen):

Für jede Praxisphase existieren Portfolioeinlagen. Es wird unterschieden zwischen

  • Reflexionsbögen: Die einzelnen Reflexionsbögen beziehen sich auf jeweils einen der von der Kultusministerkonferenz (KMK) beschlossenen Standards in der Lehrerbildung.
    Auf jedem der Reflexionsbögen nehmen Sie, bezogen auf den jeweilig ausgerichteten Standard, eine inhaltliche Reflexion vor. Die Reflexionsbögen enthalten hierfür beispielhaft mögliche Erwerbssituationen und geben zusätzlich Indikatoren vor, anhand derer Sie Ihren Kompetenzerwerb einschätzen können. Zusätzlich werden Sie auf jedem der Bögen dazu aufgefordert zu beschreiben und zu reflektieren, wie Sie in der Praxis mit den im jeweiligen Standard formulierten Kompetenzen umgegangen sind. Die standardbezogenen Reflexionsbögen finden Sie im Downloadbereich unserer Website.
  • Bilanzierungsbögen: Auf den Bilanzierungsbögen fassen Sie Ihre Erfahrungen aus der jeweiligen Praxisphase zusammen. Sie können somit Ihren Lernzuwachs auch im Hinblick auf die anderen Praxisphasen sowie in Bezug auf die Theorie reflektieren.

* Zur besseren Unterscheidbarkeit und Auffindbarkeit der Informationen verwenden wir auf diesen Seiten die Begriffe LABG 2009 und LABG 2016. Juristisch gibt es nur das LABG 2009 und das LABG 2009 in der geänderten Fassung von 2016.