Einschreibungsordnung

Einschreibungsordnung der Universität Duisburg-Essen vom 22. Januar 2013

geändert durch erste Änderungsordnung vom 22. Mai 2015.

Berufsbildungshochschulzugangsordnung

An der Universität Duisburg-Essen gilt jeweils eine gemeinsame Prüfungsordnung (GPO) für alle Bachelor- und Masterstudiengänge einer Schulform (Ausnahme: Fakultät Wirtschaftswissenschaften). Darin sind die allgemeinen Bestimmungen der Studiengänge geregelt, z.B. fachübergreifende Zugangsvoraussetzungen zum Studium. Die näheren Bestimmungen der einzelnen Studienfächer regeln die ergänzenden Fachprüfungsordnungen (FPO), z.B. fachspezifische Zugangsvoraussetzungen wie besondere Sprachkenntnisse.

Ordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte
(Berufsbildungshochschulzugangsordnung)

Fachprüfungsordnungen (Bachelor)

siehe unter: Große berufliche Fachrichtung Bautechnik mit der kleinen beruflichen Fachrichtung Tiefbautechnik

siehe unter Gemeinsame Prüfungsordnungen

Eignungsprüfungsordnung für alle Schulformen

  • G: siehe Sprachliche Grundbildung
  • G
  • HRGe
  • GyGe

siehe unter Gemeinsame Prüfungsordnungen

Praxissemesterordnung (Master)

Fachprüfungsordnungen (Master)

siehe Große berufliche Fachrichtung Bautechnik mit der kleinen beruflichen Fachrichtung Tiefbautechnik

siehe unter Gemeinsame Prüfungsordnungen

siehe unter Gemeinsame Prüfungsordnungen