Das Verfahren zur Abordnung von Lehrkräften in den Hochschuldienst ist im Jahre 2000 vom damaligen Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein Westfalen (jetzt MSB) geregelt worden. Mit der Veröffentlichung des Runderlasses Abordnung von Lehrerinnen und Lehrern an Universitäten vom 17. Oktober 2000 (veröffentlicht im ABl. NRW. 1 und 2) traten folgende wichtige Neuerungen in Kraft:

  1. Das Verfahren zur Abordnung sieht vor, dass dem Zentrum für Lehrerbildung  (ZLB) ein entsprechend qualifizierter Forschungsantrag – in Anlehnung an die Strukturierung von DFG-Anträgen – vorgelegt wird.
  2. Die abgeordneten Lehrkräfte müssen in fachdidaktische oder – in Ausnahmefällen – erziehungswissenschaftliche Forschungsprojekte integriert werden, in deren Rahmen sie sich wissenschaftlich qualifizieren können (Promotion oder Habilitation).
  3. Die fachdidaktischen bzw. erziehungswissenschaftlichen Forschungsprojekte müssen mit dem Konzept der Universität Duisburg-Essen zur Entwicklung der Fachdidaktiken und der Erziehungswissenschaften sowie für die Abordnungen von Lehrerinnen und Lehrern vom 15. Juli 2003 verknüpft werden.

Antragsverfahren:

  1. Die Ausschreibung erfolgt durch das ZLB.
  2. Der Antrag auf eine Abordnungsstelle ist von der Antragssteller*in (Professor*in) an die Geschäftsstelle des ZLB zu richten. (Ein direkter Antrag an das MSB ist nicht mehr möglich.)
  3. Der  Vorstand des ZLB sichtet die eingegangenen Anträge und leitet sie an externe Gutachter*innen weiter.
  4. Die externen Gutachter*innen begutachten die Anträge, erstellen ein (vergleichendes) Gutachten und leiten dieses an den geschäftsführenden Vorstand des ZLB weiter.
  5. Der  Vorstand des ZLB sichtet die (vergleichenden) Gutachten und leitet den oder die besten begutachteten Anträge über das Rektorat an die zuständige Bezirksregierung und das MSB (auf dem Dienstweg) weiter.
  6. Die Abordnung muss von der zuständigen Bezirksregierung und dem MSB genehmigt werden.
  7. Das MSB informiert das Personaldezernat der Universität Duisburg-Essen über seine Entscheidung.
  8. Das Personaldezernat informiert die Antragssteller*innen und das ZLB über die Entscheidung des MSB.
  9. Die Ausschreibung der Stellen erfolgt über das Stellenportal des MSB.

Nach Auskunft des MSB fallen Abordnungsstellen, die im Rahmen von Berufungen zugesagt wurden, ebenfalls unter diese Regelungen – sie sind also nicht mehr ohne einen entsprechenden Antrag verlängerbar! Dies gilt auch für Antragsteller*innen, die erneut eine Abordnung beantragen.

Neben den oben beschriebenen Abordnungen zur Qualifizierung (Punkt b) besteht die Möglichkeit, Lehrkräfte als Praktikumsmanager in das Praktikumsbüro des ZLB abzuordnen.

Abordnungsstellen können auch eigenfinanziert besetzt werden.

Die aktuellen Abordnungsstellen des MSB finden Sie unter STELLA.

Ansprechpartnerin

Nicola Großebrahm

Weitere Dokumente

Handreichung
Checkliste

Aktuelle Information für aus dem Schuldienst an die UDE abgeordnete Lehrkräfte: Aus Anlass der COVID-19-Pandemie kann die Abordnung auf Antrag und mit entsprechender Begründung einmalig um bis zu ein Jahr verlängert werden. Dies gilt für Lehrkräfte, die sich im Zeitraum vom 01. März 2020 bis zum 31. März 2021 für mindestens einen Monat in einer Abordnung zur Qualifizierung befanden.

Erlass zur Abordnung zur Förderung der Fachdidaktik und wissenschaftlicher Nachwuchsqualifizierung (Stand: 3/2022)

Erlass zur Abordnung in das Praktikumsmanagement (Stand: 7/2017)

FAQs der Universität Münster

Stellenzuordnung (Stand: August 2024) Ende der Abordnung verlängerbar?
Bildungswissenschaften Juli 2025 nein
Biologie Januar 2025 nein
Chemie Januar 2026 ja
DaZ Juli 2026 nein
Geschichte Januar 2026 ja
Informatik Juli 2025 nein
Mathematik März 2026 ja
Mathematik Juli 2026 ja
Mathematik Juli 2026 ja
Sport Juli 2026 ja
ZLB (Praktikumsmanagement) Juli 2028 nein

Die erstgenannten zehn Qualifizierungsstellen (ohne Praktikumsmanagement im ZLB) werden allen Fachdidaktiken und den Bildungswissenschaften etwa ein Jahr vor Ablauf zur Neuabordnung zur Verfügung gestellt.
Sie können auf Antrag im oben beschriebenen kompetitiven Verfahren des ZLB für vier (verlängerbar bis zu zwei weitere Jahre) neu besetzt werden.

Darüber hinaus sind derzeit fünf Qualifizierungsstellen in der Mathematik und eine Stelle im Praktikumsmanagement des ZLB eigenfinanziert im Wege der Abordnung aus dem Schuldienst besetzt.