Abordnung

Befristete Abordnung einer Lehrkraft an die UDE zum 01. Februar 2025 möglich

2024-02-14T15:30:19+01:008. Februar 2024|

An der UDE ist zum 01. Februar 2025 die zeitlich befristete Abordnung einer Lehrkraft aus dem Schuldienst an die Universität möglich. Das Verfahren zur Abordnung sieht vor, dass eine Professor*in dem ZLB ein entsprechend formuliertes Qualifizierungsvorhaben vorlegt. Noch bis zum 08. März 2024 können Projektanträge beim ZLB eingereicht werden.

Abordnung einer Lehrkraft an die UDE zum 01. Februar 2022 möglich

2021-07-20T12:00:50+02:0020. Juli 2021|

An der UDE ist zum 01. Februar 2022 die zeitlich befristete Abordnung einer Lehrkraft aus dem Schuldienst an die Universität möglich. Das Verfahren zur Abordnung sieht vor, dass eine Professor*in dem ZLB ein entsprechend formuliertes Qualifizierungsvorhaben vorlegt. Ein solcher Projektantrag beinhaltet, dass sich die abzuordnende Lehrer*in an der Universität wissenschaftlich (weiter-)qualifiziert und von einer Hochschullehrer*in wissenschaftlich betreut wird.

Abordnung einer Lehrkraft an die UDE zum August 2021 möglich

2021-01-07T11:38:01+01:007. Januar 2021|

Zum 01. August 2021 ist eine zeitlich befristete Abordnung einer Lehrkraft aus dem Schuldienst an die UDE möglich. Diese Abordnung ist an ein Qualifizierungsvorhaben geknüpft. Der Projektantrag muss dem ZLB bis zum 17. Januar 2021 vorgelegt werden.

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