Die Anmeldung zum Praxissemester erfolgt an jeder Universität in NRW ausschließlich über die zentrale Online-Plattform zur Vergabe von Praktikumsplätzen (PVP). Die aktuellen Anmeldefristen für das Praxissemester werden semesterlich bekannt gegeben.

So ist der Ablauf Ihres Anmeldeverfahrens:

  • Sie loggen sich während der Anmeldefrist in PVP ein.
  • Sie wählen fünf Schulen, an denen Sie Ihr Praxissemester ableisten möchten, und bringen diese in eine Rangfolge. (Ausgeschlossen sind Schulen, die Sie selbst als Schülerin oder Schüler besucht haben.)
  • Sie geben einen Ortspunkt an für den Fall, dass Ihnen keine der gewünschten Schulen zugewiesen werden kann. In diesem Fall dient der Ortspunkt als Orientierungspunkt für eine alternative Schulzuweisung.
  • Sie können Ihre Schulwunschliste laufend überarbeiten, solange Sie sie nicht finalisiert haben.
  • Vor Ende der Anmeldefrist müssen Sie Ihre Schulwunschliste finalisieren, um sich anzumelden.
  • Nach Ablauf der Anmeldefrist nimmt PVP die Verteilung vor. Das Verfahren ist an jeder Universität gleich und zielt auf eine optimierte Gesamtverteilung ab. Kriterien für die Verteilung sind die Schulwunschlisten aller Praxissemesterstudierenden, die Kapazitäten der Ausbildungsschulen und die Seminarleitungskapazitäten der jeweiligen ZfsL.
  • Das ZLB informiert Sie, Ihre Schule und das Sie betreuende Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung bis spätestens zwei Monate vor Beginn der Praxisphase über die Schulzuweisung.

Anmeldung zum Praxissemester

Termine für Anmeldesprechstunden.

Der Praktikumsplatz für das Praxissemester kann nach der Zuweisung nur bei Nachweis schwerwiegender Gründe abgesagt werden. Diese sind unverzüglich und unter Beibringung entsprechender Belege nach Zugang der Zuweisung gegenüber dem Ressort Schulpraxis und Praktikumsbüro des ZLB nachzuweisen – andernfalls gilt das Praxissemester als ohne Erfolg abgebrochen und es wird ein Fehlversuch dokumentiert. Ein Anspruch auf Zuweisung an eine andere Schule im laufenden Verfahren besteht nicht (vgl. Praxissemesterordnung).

Die Bezirksregierung Düsseldorf stellt vor Beginn eines jeden Praxissemesters die Ausbildungsschulen der Ausbildungsregion der UDE für das kommende Praxissemester bereit.