Der erweiterte Vorstand besteht aus:

  • den stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern des Vorstands,
  • einer vom Schulministerium des Landes NRW  bestellten Ansprechpartner*in,
  • beratend einer Vertreter*in des Dezernats Hochschulentwicklungsplanung,
  • beratend einer Vertreter*in des zuständigen Ressorts des Zentrums für Lehrkräftebildung.

Der erweiterte Vorstand kann weitere sachverständige Mitglieder und Angehörige der Universität sowie universitätsexterne Expert*innen zu seinen Beratungen hinzuziehen.

Der erweiterte Vorstand hat folgende Aufgaben:

  • gibt sich eine Geschäftsordnung,
  • tritt mindestens einmal im Jahr zusammen,
  • wertet vom ZLB und Dezernat Hochschulentwicklungsplanung (KoLA) erstellte Unterlagen zu den Lehramts(teil)studiengängen und zu den entsprechenden lehramtsrelevanten Aussagen der Unterlagen auf Ebene der Lehreinheiten aus und entwickelt daraus Vorschläge für Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung,
  • kann Untersuchungsgegenstände der jährlichen Qualitätssicherung vorschlagen.
  • wird gem. Vereinbarung mit dem Schulministerium des Landes NRW zur Systemakkreditierung in Verfahren bei Einrichtung, wesentlichen Änderungen und Einstellung von Lehramtsstudiengängen eingebunden.
  • empfiehlt dem Rektorat die Aussprache/die Versagung der Aussprache der Rezertifizierung/Reakkreditierung von vertieft betrachteten oder wesentlich geänderten lehramtsbezogenen Bachelor-und Masterstudiengängen ggf. unter Aussprache von (kurzfristigen) Follow-up Maßnahmen.

Aufgaben

Geschäftsordnung